Service doctor.one

Standards für den Schutz von Minderjährigen

Präambel

Bei Doctor One Polska besteht die Priorität darin, die höchsten Schutz- und Sicherheitsstandards für minderjährige Patienten zu gewährleisten. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, eine Umgebung zu schaffen, die für Kinder sowohl sicher als auch komfortabel ist. Wir glauben, dass jedes Kind die Fürsorge und Unterstützung verdient, die es vor allen Formen von körperlichen und psychischen Schäden sowie vor sexuellen Bedrohungen schützt.
Mit der Einführung der Jugendschutzstandards wollen wir vor allem Mechanismen schaffen, um schnell auf potenzielle Bedrohungen reagieren zu können, in Krisensituationen sofort einzugreifen und moralische und ethische Werte zu fördern, bei denen das Wohlergehen von Minderjährigen an erster Stelle steht.
Unsere Aktivitäten zielen nicht nur darauf ab, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, sondern vor allem Minderjährigen ein sicheres Umfeld zu bieten, in dem sie ohne Angst medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können.
Wenn in den Standards Begriffe mit Großbuchstaben verwendet werden, haben sie die unten angegebene Bedeutung:

1. Allgemeine Bestimmungen und Definitionen

  1. Wenn in den Standards Begriffe mit Großbuchstaben verwendet werden, haben sie die unten angegebene Bedeutung:
    1. Bewerbung — die mobile Anwendung „Doctor.One Patient“, die im Google Play Store und im Apple App Store zum Herunterladen verfügbar ist und über die Doctor One die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anwendung beschriebenen Dienste unter folgender Adresse erbringt: https://www.doctor.one/regulamin-dla-pacjenta.
    2. Mitglied des Vorstands — eine Person, die befugt ist, Doctor One Polska zu vertreten und befugt ist, Entscheidungen über die Aktivitäten von Doctor One Polska zu treffen.
    3. Personenbezogene Daten eines Minderjährigen — alle Informationen, die die Identifizierung eines Minderjährigen im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) ermöglichen.
    4. Besondere Kategorie Personenbezogene Daten — personenbezogene Daten gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung).
    5. Doctor One Polen — Doctor One Polska Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bieniewice (05-870), ul. Poziomkowa 11, eingetragen in das Unternehmerregister des Nationalen Gerichtsregisters, geführt vom Bezirksgericht der Stadt Warschau in Warschau, XIV. Handelsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, unter der KRS-Nummer: 0000989484, NIP: 1182246930 und Aktienkapital in Höhe von 5.000,00 PLN.
    6. Schaden eines Minderjährigen — jede vorsätzliche oder unbeabsichtigte Handlung eines Erwachsenen oder einer Gemeinschaft, die sich nachteilig auf die Gesundheit, körperliche oder psychosoziale Entwicklung des Minderjährigen auswirkt.
    7. Minderjährige — jede Person bis zum Alter von 18 Jahren.
    8. Schutz von Minderjährigen — Maßnahmen, die als Reaktion auf bestimmte Signale in Bezug auf Minderjährige oder Minderjährige ergriffen wurden, die möglicherweise verletzt werden oder missbraucht werden.
    9. Verantwortliche Person für Jugendschutzstandards — ein vom Verwaltungsrat ernannter Mitarbeiter, der die Umsetzung der Jugendschutzstandards in Doctor One Polska überwacht.
    10. Personal oder Mitarbeiter - eine Person, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags, eines zivilrechtlichen Vertrags bei Doctor One Polska angestellt ist, ein Freiwilliger, ein Auszubildender, ein Praktikant sowie jede andere Person, die zu Aktivitäten im Zusammenhang mit der Behandlung von Minderjährigen auf einer anderen als den oben genannten Grundlage zugelassen wird.
    11. Gewalt — Häusliche Gewalt, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt und emotionaler Missbrauch.
    12. Häusliche Gewalt — häusliche Gewalt im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Bekämpfung häuslicher Gewalt.
    13. Emotionaler Missbrauch — alle Handlungen, Worte oder Unterlassungen, die darauf abzielen, emotionale Schmerzen, Ängste, Schuldgefühle, eine Verringerung des Selbstwertgefühls oder die normale emotionale Entwicklung des Minderjährigen zu beeinträchtigen. Emotionaler Missbrauch kann viele Formen annehmen, darunter: (a) Demütigung und Spott, (b) Mobbing und Drohungen, (c) emotionale Isolation, (d) emotionale Manipulation. Zu den Auswirkungen von emotionalem Missbrauch können emotionale Probleme, Schwierigkeiten in zwischenmenschlichen Beziehungen, Depressionen, Angstzustände und andere psychische Probleme gehören.
    14. Körperliche Gewalt — jede vorsätzliche Handlung oder Unterlassung, die Körperverletzungen, Schmerzen oder Verletzungen des Körpers des Minderjährigen verursacht oder verursachen soll. Körperliche Gewalt umfasst, ist aber nicht beschränkt auf: (a) Schläge, Tritte, Würgen oder andere Formen körperlicher Aggression, (b) das Zufügen von Schmerzen durch den Gebrauch von Gegenständen oder Werkzeugen; (c) Brennen, Brennen, Würgen, (d) das Zwingen von Positionen, die Unbehagen oder Schmerzen verursachen; e) vorsätzliches Zufügen von Verletzungen, Blutergüssen, Brüchen, Verbrennungen, Schnitten oder anderen Verletzungen am Körper. Die Auswirkungen körperlicher Misshandlung können von sichtbaren Verletzungen (z. B. Blutergüsse, Frakturen, Verbrennungen) bis hin zu langfristigen gesundheitlichen Folgen (z. B. chronische Schmerzen, Mobilitätsprobleme, innere Verletzungen) reichen.
    15. Sexuelle Gewalt — alle Handlungen sexueller Natur, die ohne seine Zustimmung oder unter Ausnutzung physischer, psychischer oder emotionaler Vorteile gegen den Minderjährigen vorgenommen wurden. Sexuelle Gewalt umfasst sowohl physische als auch nichtkörperliche Formen von Gewalt, darunter: (a) körperliche Handlungen wie Berühren, Küssen, Streicheln, Penetrieren und jede andere Form von Körperkontakt sexueller Natur, (b) nichtkörperliche Handlungen wie verbaler Missbrauch, Ausbeutung eines Minderjährigen für pornografische Zwecke, Zwang zum Ansehen von pornografischem Material Exhibitionismus, Exhibitionismus. Die Auswirkungen sexueller Gewalt können sowohl unmittelbare als auch langfristige gesundheitliche, emotionale und psychologische Folgen wie Trauma, Angststörungen, Depressionen, Gesundheitsprobleme und Schwierigkeiten in zwischenmenschlichen Beziehungen umfassen.
    16. Vernachlässigung — anhaltende Untätigkeit oder mangelnde Sorgfalt bei der Erfüllung der Grundbedürfnisse des Minderjährigen, was zu einer Verschlechterung der Gesundheit, der Entwicklung oder des Wohlbefindens des Minderjährigen führt. Zu Fahrlässigkeit gehören insbesondere: (a) körperliche Vernachlässigung, (b) emotionale Vernachlässigung, (c) medizinische Fahrlässigkeit. Die Auswirkungen von Vernachlässigung können von sichtbaren Gesundheitsproblemen (z. B. Mangelernährung, Krankheit, Entwicklungsverzögerungen) bis hin zu langfristigen emotionalen und psychologischen Folgen (z. B. Vertrauensprobleme, geringes Selbstwertgefühl, Lernschwierigkeiten) reichen.
    17. gewährt — die Zustimmung mindestens eines Elternteils des Minderjährigen (bei Angelegenheiten, die den Minderjährigen betreffen und sofern keine Einigung zwischen den Eltern des Minderjährigen besteht, sollten die Eltern darüber informiert werden, dass der Fall vom Familiengericht geklärt werden muss). Wenn in den Standards von Eltern die Rede ist, sind damit auch die Erziehungsberechtigten des Minderjährigen und Personen (Körperschaften) gemeint, die die Fürsorge für den Minderjährigen ausüben.
  2. Das Personal führt über die Anwendung medizinische Aktivitäten durch, ohne direkten Kontakt mit Minderjährigen zu haben. Der Kontakt über die Anwendung findet nur mit den Eltern statt. Alle Bestimmungen der Standards über den direkten Kontakt mit Minderjährigen gelten nur für Mitarbeiter, die im Rahmen der Ausübung medizinischer Tätigkeiten im Rahmen der Anwendung Hausbesuche machen oder Minderjährige in ihren Büros empfangen.

2. Regeln für die Rekrutierung von Personal

  1. Die detaillierten Regeln für die Einstellung von Personal sind im Verfahren für die sichere Rekrutierung von Personal geregelt und bestehen aus Anlage Nr. 1 zu den Normen.

3. Risikofaktoren und Symptome von Kindesmissbrauch erkennen und darauf reagieren

  1. Das Personal ist sachkundig und achtet im Rahmen seiner Aufgaben auf die Risikofaktoren und Symptome von Schäden an Minderjährigen.
  2. In Doctor One Polska werden drei Arten von Risikofaktoren unterschieden:
    1. Risikofaktoren im Zusammenhang mit dem Minderjährigen und seiner Umgebung, zu denen unter anderem gehören:
      1. Alter,
      2. Geschlecht,
      3. Behinderung, chronische Krankheiten, psychische Erkrankungen,
      4. Alleinerziehende, nicht verwandte Erwachsene, Pflegefamilien, andere Minderjährige in Pflege- und Bildungseinrichtungen,
      5. Erleben von Gewalt durch Eltern, Gewalt gegen andere Familienmitglieder,
      6. Abhängigkeit der Eltern, Anwendung unangemessener Erziehungsmethoden,
      7. soziale Isolation, Deprivation, Armut, Gewalt, Pathologie im Umfeld des Familienwohnsitzes;
    2. Risikofaktoren bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen über die Anwendung, zu denen unter anderem gehören:
      1. Nichtbeachtung der Bedürfnisse des Minderjährigen, die von den Eltern im Rahmen der Erbringung von Gesundheitsdiensten mitgeteilt werden,
      2. Verwendung aggressiver, vulgärer Sprache, Beleidigung eines Minderjährigen oder eines Elternteils,
      3. Senden von Nachrichten, die die Würde eines Minderjährigen verletzen, beispielsweise mit sexuellen Untertönen oder Versenden von sexuell explizitem Material,
      4. Wahrung des Rufs und Vermeidung von Skandalen, die dazu führen, dass Vorfälle zum Schweigen gebracht werden,
      5. Unkenntnis der Verfahren und Richtlinien, einschließlich der Standards,
    3. Risikofaktoren bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen im Namen von Doctor One Polska bei Hausbesuchen von Mitarbeitern oder stationären Besuchen in den Büros der Mitarbeiter:
      1. Situationen mit erhöhtem Risiko, z. B. Untersuchung eines Minderjährigen ohne Anwesenheit eines anderen Erwachsenen, z. B. eines Elternteils, der eigenständig Hygienemaßnahmen mit einem Minderjährigen durchführt,
      2. Nichtbeachtung der Bedürfnisse des Minderjährigen, z. B. erzwungene physiotherapeutische Übungen, trotz ausdrücklichen Widerspruchs,
      3. die unter den Nummern 3.b.ii.2. bis 3.b.ii.6 genannten Faktoren.
  3. Folgende beispielhafte Symptome von Kindesmissbrauch werden unterschieden:
    NETT
    NETT
    NETT
    Körperliche Gewalt
    1. kratzer,
    2. Bissspuren oder Blutergüsse,
    3. Verbrennungen wie Zigarettenverbrennungen,
    4. unbehandelte Verletzungen,
    5. kratzer,
    1. Tendenz zur Selbstverletzung,
    2. ständige Fluchtversuche,
    3. Aggression oder Rückzug,
    4. Angst vor der Rückkehr nach Hause,
    5. unangemessene Angst vor Erwachsenen.
    Emotionaler Missbrauch
    1. plötzliche Sprachstörungen,
    2. Bettnässen und Verschmutzen des Bettes,
    3. Anzeichen von Selbstverletzung,
    4. schlechte Beziehungen zu Gleichaltrigen.
    1. Verhalten, das Aufmerksamkeit erfordert,
    2. schwanken, am Daumen lutschen,
    3. Angst vor Veränderung,
    4. chronische Flucht.
    Vernachlässigung
    1. ständiger Hunger,
    2. Gefahrenexposition, mangelnde Beaufsichtigung,
    3. unangemessene Kleidung (z. B. ungeeignet für das Wetter),
    4. unzureichende Hygiene,
    5. unbehandelte Krankheiten.
    1. Müdigkeit, Hilflosigkeit,
    2. schlechte Beziehungen zu Gleichaltrigen,
    3. niedriges Selbstwertgefühl,
    4. zwanghaftes Stehlen, Betteln.
    Sexuelle Gewalt
    1. Meldung von Schmerzen oder Blutungen an intimen Stellen,
    2. Schwierigkeiten beim Gehen oder Sitzen,
    3. Magersuche/Bulimie,
    4. Missbrauch psychoaktiver Substanzen.
    1. Depression,
    2. unangemessene Sprache und/oder altersunangemessenes sexuelles Wissen,
    3. sexuelle Angebote an Erwachsene oder andere Minderjährige zu machen,
    4. niedriges Selbstwertgefühl,
    5. Unwilligkeit, sich an jemanden zu wenden.
  4. Aufgrund der Spezifität der Erbringung von Gesundheitsdiensten achtet das Personal auf Verhaltenssymptome, die vom Elternteil ausgehen. Dazu gehören unter anderem:
    1. ausweichende, widersprüchliche Aussagen über den Gesundheitszustand des Minderjährigen (z. B. kann er den Mechanismus der Verletzung nicht erklären, liefert unzureichende, widersprüchliche oder widersprüchliche Informationen, ändert die Erklärungen zu den Umständen der Verletzung),
    2. der Zeitpunkt des Besuchs (z. B. wird er erst nach einer langen Zeit nach dem Auftreten der Symptome des Kindes gemeldet),
    3. Übertragung der Verantwortung, Übertragung auf einen anderen Dritten,
    4. reagiert nicht auf das Weinen, den Schmerz des Minderjährigen, zeigt keine Emotionen, wenn er über den Minderjährigen spricht, ist emotional nicht verfügbar, reagiert nicht auf die Anwesenheit des Minderjährigen und insbesondere des Kindes,
    5. missbraucht Alkohol und psychoaktive Substanzen,
    6. Sie wenden Gewalt gegen andere Familienmitglieder an.
  5. Das Personal ist verpflichtet, die Situation und das Wohlbefinden der minderjährigen Patienten von Doctor One Polska zu überwachen.
  6. Die Mitarbeiter werden mindestens alle zwei Jahre darin geschult, Risikofaktoren und Symptome von Kindesmissbrauch zu erkennen und darauf zu reagieren. Die für die Jugendschutzstandards verantwortliche Person ist für die Organisation der Schulung verantwortlich.
  7. Werden die in Nummer 3.b genannten Risikofaktoren festgestellt, ergreift das Personal Präventivmaßnahmen. Präventivmaßnahmen sind alle Maßnahmen, die das Personal ergreift, um Risikofaktoren zu verringern und den Jugendschutz zu gewährleisten.
  8. Werden die unter den Nummern 3.c. und 3.d genannten Symptome von Kindesmissbrauch festgestellt, ergreift das Personal die unter Nummer 4 genannten Interventionsmaßnahmen.

4. Regeln und Verfahren für die Intervention bei Verdacht auf eine Schädigung eines Minderjährigen

  1. Ein Minderjähriger kann verschiedene Formen annehmen und dabei unterschiedliche Kommunikations- und Kontaktmittel verwenden, insbesondere wenn:
    1. eine Straftat zum Nachteil eines Minderjährigen begangen wurde,
    2. es gab eine andere Form von Schaden, bei der es sich nicht um ein Verbrechen oder ein Laster handelt, wie zum Beispiel psychische Gewalt.
    3. Es gab Vernachlässigung.
  2. Zwei Interventionsverfahren unterscheiden sich bei Verdacht auf Schädigung eines Minderjährigen durch:
    1. Erwachsene (Mitarbeiter, Eltern, andere Dritte),
    2. noch ein Minderjähriger.
  3. Bei Verdacht, dass das Leben eines Minderjährigen in Gefahr ist oder die Gefahr einer schwerwiegenden Gesundheitsschädigung besteht, muss der Betreiber der Notrufzentrale unverzüglich unter der Telefonnummer 112 informiert werden. Die im vorstehenden Satz genannten Informationen werden von dem Bediensteten erteilt, der die Information über die Bedrohung zuerst erhalten hat.
  4. Die detaillierten Regeln und Verfahren für das Eingreifen bei Verdacht auf Schaden eines Minderjährigen sind in Anlage Nr. 2 - Register für Interventionen bei Verdacht auf Kindesmissbrauch und Intervention.

5. Grundsätze der sicheren Beziehung zwischen minderjähriger Patient und medizinischem Personal

  1. Die Grundsätze der sicheren Beziehungen zwischen den minderjährigen Patienten von Doctor One Polska und dem Personal sind in Anlage Nr. 3 zu den Normen.

6. Schutz personenbezogener Daten und Schutz des Images

  1. Doctor One Polska gewährleistet die höchsten Schutzstandards für personenbezogene Daten von Minderjährigen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung).
  2. Die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjährigen sind in der Datenschutzrichtlinie unter folgender Adresse festgelegt: https://www.doctor.one/polityka-prywatnosci.

7. Regeln für die sichere Nutzung des Internets und elektronischer Geräte mit Internetzugang

  1. Die Netzwerkinfrastruktur am Hauptsitz von Doctor One Polska ermöglicht nur Mitarbeitern den Zugang zum Internet. In den Räumlichkeiten von Doctor One Polska ist der Zugang zum Internet verschlüsselt und wird ausschließlich dem Personal zur Verfügung gestellt.
  2. Doctor One Polska erbringt an seinem Hauptsitz keine medizinischen Leistungen. Dienstleistungen, die ausschließlich über die Anwendung, bei Hausbesuchen durch das Personal und stationären Besuchen in den Büros der Mitarbeiter erbracht werden. Daher haben Dritte, einschließlich Minderjähriger, keinen Zugriff auf das Internetnetzwerk von Doctor One Polska.
  3. Die organisatorischen Lösungen von Doctor One Polska basieren auf den aktuellen Sicherheitsstandards.
  4. Der Technology Director ist verantwortlich für die Überwachung des Netzwerkverkehrs bei Doctor One Polska, die Absicherung des Internetnetzwerks vor gefährlichen Inhalten und die Meldung von Vorfällen im Zusammenhang mit der Netzwerksicherheit an CERT.
  5. Bei Hausbesuchen oder Besuchen in den Büros von Mitarbeitern hat der Minderjährige das Recht, ein Mobiltelefon und andere elektronische Geräte zu verwenden, sofern die Verwendung den Diagnose- und Beratungsprozess nicht beeinträchtigt.
  6. Für den Fall, dass das Personal feststellt, dass Minderjährige gefährliche Inhalte auf privaten Geräten abspielen, muss dies dem Elternteil mitgeteilt werden, um vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.
  7. Minderjährige benutzen Mobiltelefone und andere elektronische Geräte auf eigene Verantwortung und mit Zustimmung der Eltern.

8. Überwachung und Aktualisierung der Standards

  1. Verantwortliche Person für Jugendschutzstandards:
    1. überwacht die Umsetzung der Standards in Doctor One Polska,
    2. reagiert auf Signale eines Verstoßes gegen die Standards,
    3. schlägt Änderungen der Standards vor,
    4. mindestens einmal alle 24 Monate eine Umfrage durchführen, um die Umsetzung der Standards zu überwachen (Anlage 4 zu den Standards).
  2. In der unter Punkt 8.1.4 genannten Umfrage kann der Stab Änderungen der Standards vorschlagen und auf Verstöße gegen die Standards in Doctor One Polska hinweisen. Auf der Grundlage der Umfrage erstellt die für die Standards zum Schutz von Minderjährigen zuständige Person einen Bericht über die Überwachung der Standards.
  3. Der Verwaltungsrat nimmt auf Ersuchen der für die Jugendschutzstandards zuständigen Person die erforderlichen Änderungen vor und teilt dem Personal den neuen Wortlaut der Standards in der von Doctor One Polska angenommenen Weise mit.

9. Inkrafttreten von Normen und Informationen

  1. Die Normen treten am 14.08.2024 in Kraft.
  2. Die Ankündigung erfolgt auf die von Doctor One Polska akzeptierte Weise, insbesondere durch die Platzierung auf der Website: https://www.doctor.one/ und in der App.
  3. Die für die Jugendschutzstandards zuständige Person stellt Mitarbeitern, Eltern und Minderjährigen die aktualisierte Version der Standards zur Verfügung.
  4. Der Stab bestätigt, dass er den Inhalt der Standards gelesen hat, indem er eine Erklärung abgibt.
  5. Die Methode der Bereitstellung der Standards ist in den „Regeln für die Bereitstellung von Standards für den Schutz von Minderjährigen“ beschrieben, die den Anhang Nr. 5 zu den Standards bilden.
  6. Diese Anhänge sind integraler Bestandteil der Standards:
    1. Anlage Nr. 1 - Verfahren zur sicheren Rekrutierung von Personal,
    2. Anlage Nr. 2 — Register für Interventionsverfahren bei Verdacht auf Kindesmissbrauch und Intervention
    3. Anhang Nr. 3 — Grundsätze für sichere Beziehungen zwischen den minderjährigen Patienten von Doctor One Polska und dem Personal
    4. Anlage Nr. 4 — Modell der Umfrage zur Überwachung der Umsetzung der Standards,
    5. Anhang Nr. 5 - Regeln für die Bereitstellung von Standards zum Schutz von Minderjährigen.

Präambel

Bei Doctor One Polska ist die Rekrutierung von Mitarbeitern die Grundlage für die Sicherstellung des höchsten Gesundheitsstandards. Das Einstellungsverfahren für Mitarbeiter, die mit Minderjährigen arbeiten, erfordert besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt, um deren Sicherheit und Schutz vor Sexualkriminalität und anderen Formen von Schaden zu gewährleisten.
Die sichere Rekrutierung von Mitarbeitern bei Doctor One Polska konzentriert sich auf die Überprüfung wesentlicher Elemente wie Ausbildung, berufliche Qualifikationen, frühere Erfahrungen und die Einhaltung der Werte und der Mission von Doctor One Polska. Darüber hinaus zielen gemäß dem geltenden Gesetz zur Verhütung von Bedrohungen durch Sexualkriminalität und zum Schutz Minderjähriger alle im Rahmen der Rekrutierung ergriffenen Maßnahmen darauf ab, ein Höchstmaß an Sicherheit für minderjährige Patienten zu gewährleisten.

1. Definitionen

  1. Strafregister ist ein Register, auf das in Kapitel 2 des Gesetzes Bezug genommen wird auf Bekämpfung der Bedrohung durch Sexualkriminalität und Jugendschutz im IKT-System.
  2. HALS - Nationales Strafregister. Es ist ein Register, das auf der Grundlage des Nationalen Strafregistergesetzes betrieben wird.
  3. Kandidat - jede Person, die unter bestimmten Bedingungen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Behandlung von Minderjährigen aufnimmt. Diese Aktivität beginnt, wenn der Elternteil den Minderjährigen über den Antrag zur Behandlung durch den Kandidaten anmeldet und sich verpflichtet, die Abonnementgebühr zu zahlen. Doctor One Polska verifiziert den Kandidaten im Strafregister und verpflichtet ihn, Informationen vom NRC einzureichen. Im Falle einer positiven Überprüfung wird er zu weiteren Aktivitäten im Zusammenhang mit der Behandlung von Minderjährigen zugelassen.
  4. Andere Begriffe als die in den Absätzen 1.1. — 1.3 oben genannten, haben in Großbuchstaben die ihnen in den Standards zugewiesene Bedeutung.

2. Erfassung von Daten im Täterregister

  1. Jeder Kandidat muss im Strafregister überprüft werden.
  2. Doctor One Polska erfüllt die Verpflichtungen, die sich aus den Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Bedrohung durch Sexualkriminalität und zum Schutz von Minderjährigen ergeben Servicedesk. Dies gilt insbesondere für die Einholung von Informationen über den Kandidaten im Strafregister.
  3. Ein Ausdruck aus dem Strafregister ist in den Unterlagen über die Person gespeichert, die zu der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Behandlung von Minderjährigen zugelassen wurde.
  4. Die Daten, die erforderlich sind, um Informationen über den Kandidaten aus dem Strafregister zu erhalten, sind:
    1. PESEL, falls es gewährt wurde,
    2. Familienname,
    3. Familienname,
    4. Vorname,
    5. Name des Vaters,
    6. Name der Mutter,
    7. Geburtsdatum.
  5. Bei Nichteinhaltung der in Punkt 2.2 genannten Informationspflicht trägt das Servicebüro die in Artikel 23 Absatz 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Bedrohung durch sexuelle Kriminalität und zum Schutz Minderjähriger festgelegte Verantwortung. Erlaubt das Servicebüro einem Kandidaten, der ein gerichtliches Verbot zu befolgen hat, bestimmte Ämter auszuüben, bestimmte Berufe auszuüben oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Behandlung von Minderjährigen oder der Betreuung von Minderjährigen auszuüben, zu, so trägt es die in den Artikeln 23a und 23c des Gesetzes zur Verhütung von Straftaten aufgrund des sexuellen Hintergrunds und zum Schutz Minderjähriger festgelegte Verantwortung.

3. Verpflichtung zur Einreichung von Informationen aus dem NRC

  1. Der Antragsteller ist verpflichtet, Informationen aus dem Nationalen Strafregister über die Nichtkriminalität der in den Kapiteln XIX und XXV des Strafgesetzbuches, in den Artikeln 189a und 207 des Strafgesetzbuches und im Gesetz zur Verhütung der Drogensucht aufgeführten Straftaten oder über die entsprechenden in den Bestimmungen des ausländischen Rechts festgelegten verbotenen Handlungen vorzulegen.
  2. Im Falle der Weigerung, Informationen vom NRC einzureichen, wie in Punkt 3.1 oben erwähnt, informiert das Servicebüro den Kandidaten über die mit der Ablehnung verbundenen rechtlichen Konsequenzen, insbesondere über den Inhalt von Artikel 23 Absatz 3 des Gesetzes zur Verhütung von Bedrohungen durch sexuelle Kriminalität und zum Schutz von Minderjährigen. Der Kandidat gibt eine Erklärung ab, in der er über die rechtlichen Folgen informiert wird, wenn keine Informationen vom NRC eingereicht werden.
  3. Wenn der Kandidat eine andere als die polnische Staatsangehörigkeit hat, übermittelt er/sie Informationen aus dem Strafregister des Landes, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, um berufliche oder freiwillige Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kontakt mit Kindern auszuüben, oder Informationen aus dem Strafregister, sofern das Recht dieses Landes die Herausgabe von Informationen für die oben genannten Zwecke nicht vorsieht.
  4. Sieht das Recht des Staates, aus dem die Informationen aus dem nicht vorbestraften Register einzureichen sind, die Erteilung solcher Informationen nicht vor oder führt es kein Strafregister, dann legt der Kandidat eine Erklärung über diesen Umstand vor, wobei die strafrechtliche Haftung gemäß dem Muster (Anlage Nr. 1 zum Verfahren) geahndet wird. Die im vorstehenden Satz genannte Aussage erfolgt unter Androhung der strafrechtlichen Haftung.
  5. Die Erfüllung der in den Nummern 2 und 3 genannten Verpflichtungen ist für die Zulassung zu Aktivitäten im Zusammenhang mit der Behandlung von Jugendlichen durch ein Familienmitglied eines Minderjährigen im Sinne von Artikel 21 Absatz 11 des Gesetzes zur Verhütung von Bedrohungen durch sexuelle Kriminalität und zum Schutz Minderjähriger nicht erforderlich.
Anlagen:
  1. Erklärung, dass keine Vorstrafen vorliegen
Warschau, [Datum]

ERKLÄRUNG, DASS KEINE VORSTRAFEN VORLIEGEN

Ich, der Unterzeichner, [Vor- und Nachname, PESEL] Ich erkläre, dass:
  1. Ich wurde informiert und bin mir der rechtlichen Konsequenzen bewusst, die mit der Weigerung verbunden sind, eine Bescheinigung aus dem Nationalen Strafregister vorzulegen, insbesondere den Inhalt von Artikel 23 Absatz 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Bedrohung durch Sexualkriminalität und zum Schutz von Minderjährigen,
  2. im Land [Name des Landes] es wird kein Strafregister geführt/es werden keine Auskünfte aus dem Strafregister* erteilt,
  3. Ich wurde in einem Staat nicht rechtskräftig verurteilt [Name des Landes] für verbotene Handlungen, die den in den Kapiteln XIX und XXV des Strafgesetzbuches, in den Artikeln 189a und 207 des Strafgesetzbuches und im Gesetz vom 29. Juli 2005 zur Verhütung der Drogensucht genannten Straftaten entsprechen, und kein anderes Urteil gegen mich ergangen ist, aus dem hervorgeht, dass ich solche verbotenen Handlungen begangen habe und nicht gegen mich verhängt wurde. Ich bin aufgrund einer Anordnung eines Gerichts, einer anderen zuständigen Behörde oder eines Gesetzes verpflichtet, den Verbot, eine oder bestimmte Ämter zu bekleiden, einen oder bestimmte Berufe auszuüben oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bildung auszuüben. Ich bin mir der strafrechtlichen Haftung für falsche Angaben bewusst.
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Datum, lesbare Unterschrift

Präambel

Dieses Verfahren wurde entwickelt, um unseren Mitarbeitern eine optimale Vorgehensweise in Situationen zu bieten, in denen der Verdacht besteht, dass ein minderjähriger Patient geschädigt wird. Unser Ziel ist es, eine sofortige, effektive und angemessene Reaktion zu ergreifen, die den Minderjährigen vor weiteren Schäden schützt und die notwendige Unterstützung bietet.
In unserem Geschäft, das moderne Technologien und einen innovativen Ansatz in der medizinischen Versorgung einsetzt, legen wir besonderen Wert auf Werte wie Fürsorge, Respekt und Professionalität. Das Interventionsverfahren wurde entwickelt, um das Verantwortungsbewusstsein unserer Mitarbeiter zu stärken, auf alle Schadenssymptome zu reagieren und sichere und ethische Praktiken in der gesamten Organisation zu fördern.
Gemäß den geltenden Vorschriften und insbesondere dem Gesetz zur Verhütung sexueller Straftaten umfasst das Verfahren die Überwachung, Berichterstattung und Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen. Unsere Priorität ist es, ein sicheres Umfeld für alle minderjährigen Patienten zu schaffen, die unsere Dienste in Anspruch nehmen, und sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter umfassend darauf vorbereitet ist, in Notsituationen angemessen zu handeln.
Daher setzen wir uns dafür ein, das Bewusstsein und die Kompetenz unserer Mitarbeiter zur Erkennung und Bekämpfung von Kindesmissbrauch kontinuierlich zu schärfen, damit sich jeder Patient in jeder Situation sicher und geschützt fühlen kann.

1. Allgemeine Regeln für die Intervention

  1. Jede Person, die im Verdacht steht, einem Minderjährigen Schaden zugefügt zu haben, sollte dies der für Jugendschutzstandards zuständigen Person oder einem direkten Vorgesetzten melden, der diese Informationen umgehend an die für Jugendschutzstandards zuständige Person weiterleitet.
  2. Es liegt in der Verantwortung der für die Schutzstandards von Minderjährigen zuständigen Person, die nach Durchführung der Intervention die Interventionskarte ausfüllt (Anlage Nr. 1 zum Interventionsverfahren).
  3. In dringenden Fällen, insbesondere bei Abwesenheit der für Jugendschutzstandards zuständigen Person, ist die Person, die für die Durchführung der Intervention verantwortlich ist, die Person, die von der für Jugendschutzstandards zuständigen Person benannt wurde.
  4. Die Symptome des Missbrauchs von Minderjährigen sollten in den Krankenakten des Minderjährigen beschrieben werden, und der Verdacht auf Kindesmissbrauch sollte der für die Jugendschutzstandards zuständigen Person gemeldet werden, die die Intervention durchführt und nach Abschluss der Intervention das Interventionsregister ausfüllt (Anlage Nr. 2 zum Interventionsverfahren).
  5. Das unter Nummer 1.d genannte Interventionsregister muss Folgendes enthalten:
    1. das Datum, an dem die Intervention vorgenommen wurde,
    2. die Daten der Person, die den Eingriff durchführt,
    3. eine Beschreibung des Streitfalls,
    4. die Art der durchgeführten Intervention,
    5. Anmerkungen.
  6. Nachdem die unter Nummer 2 genannten Interventionsmaßnahmen getroffen wurden, die der besonderen Art des Ereignisses angemessen sind, werden die weiteren Schritte des Verfahrens von den zuständigen Behörden durchgeführt.

2. Verfahren bei Verdacht auf Missbrauch durch einen Erwachsenen

  1. Wenn der Verdacht besteht, dass das Leben oder die Gesundheit eines Minderjährigen durch die Anwendung körperlicher Gewalt, sexueller Gewalt, emotionaler Misshandlung oder Vernachlässigung gegen ihn gefährdet sind, informieren Sie sofort den Betreiber der Notrufzentrale, indem Sie 112 anrufen. Die im vorstehenden Satz genannte Mitteilung erfolgt durch den Bediensteten, der die Information über die Bedrohung zuerst erhalten hat.
  2. Der Bedienstete, der die in Nummer 2.1 genannte Mitteilung gemacht hat, steht den zuständigen Dienststellen zur Verfügung, bis die Angelegenheit geklärt ist.
  3. Im Falle einer Intervention wegen des Verdachts, eine Straftat zum Nachteil eines Minderjährigen begangen zu haben, muss der für den Hauptsitz von Doctor One Polska zuständigen Polizei- oder Staatsanwaltschaft eine Mitteilung über die Möglichkeit der Begehung einer Straftat eingereicht werden. Die im vorstehenden Satz genannte Mitteilung erfolgt durch den Bediensteten, der die Information über die Bedrohung erhalten hat, oder durch die für die Standards des Jugendschutzes zuständige Person.
  4. Die Mitteilung über die Möglichkeit, eine Straftat zu begehen, muss Folgendes enthalten:
    1. die Bezeichnung der Behörde, an die sie gerichtet ist (die Bezeichnung der Polizei- oder Staatsanwaltschaft mit der Adresse),
    2. Name und Anschrift des Anmelders,
    3. eine Beschreibung des Sachverhalts, auf den sich die Mitteilung bezieht (gegebenenfalls mit Begründung),
    4. Datum und Unterschrift der Person, die die Meldung einreicht.
  5. Für den Fall, dass ein Minderjähriger fahrlässig gehandelt hat oder die Eltern das Wohlergehen des Minderjährigen anderweitig gefährdet haben, ist es erforderlich, bei dem für den Wohnort des Minderjährigen zuständigen Familiengericht eine Prüfung der Situation des Minderjährigen zu beantragen.

3. Verfahren bei Verdacht auf häusliche Gewalt

  1. Besteht der Verdacht auf häusliche Gewalt oder werden Informationen von einem Zeugen häuslicher Gewalt eingeholt, sollte ein Verfahren der „Blauen Karte“ eingeleitet werden.
  2. Die Person, die das Verfahren der „Blauen Karte“ einleitet, stellt eine vorläufige Diagnose der Situation in Bezug auf das Vorliegen eines begründeten Verdachts auf häusliche Gewalt und befragt die Person, die häusliche Gewalt erlebt hat, und, soweit möglich, den Täter. Dann füllt er das Formular „Blaue Karte - A“ aus.
  3. Das Formular „Blaue Karte - A“ enthält unter anderem:
    1. Daten der Person (en), die häusliche Gewalt erlebt haben,
    2. Daten der Person (en), die häusliche Gewalt anwenden,
    3. eine Tabelle mit Formen physischer, psychischer, sexueller und wirtschaftlicher Gewalt durch elektronische Kommunikation und anderes inakzeptables Verhalten, in der die Form der Gewalt in einer bestimmten Familie angegeben werden sollte,
    4. Informationen über Personenschäden,
    5. Daten über die mögliche frühzeitige Einführung des Blue-Card-Verfahrens,
    6. Daten von Zeugen häuslicher Gewalt,
    7. Interventionsmaßnahmen und zusätzliche Informationen.
  4. Nach Abschluss der „Blauen Karte — A“ muss diese von der meldenden Person unterschrieben und an das interdisziplinäre Team zurückgeschickt werden, das für den Wohnort der Person zuständig ist, die von häuslicher Gewalt betroffen ist.
  5. Die „Blue Card — A“ sollte innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Einleitung des „Blue Cards“ -Verfahrens versandt werden.
  6. Detaillierte Aufgaben im Bereich der Prävention häuslicher Gewalt, die Regeln für die Behandlung von Opfern häuslicher Gewalt, die Regeln für die Behandlung von Personen, die häusliche Gewalt anwenden, einschließlich der Modelle der Formulare „Blaue Karte“, sind im Gesetz zur Verhütung häuslicher Gewalt und in der Verordnung des Ministerrates über das Verfahren „Blaue Karten“ geregelt.

4. Verfahren bei Verdacht auf Gewalt durch einen anderen Minderjährigen

  1. Im Falle einer Intervention in Bezug auf:
    1. im Falle des Verdachts der Begehung einer Straftat, einschließlich einer Straftat eines anderen Minderjährigen zum Nachteil des Minderjährigen, müssen die Eltern des Minderjährigen, der der Begehung einer Straftat verdächtigt wird, unverzüglich informiert werden. Eine schriftliche Mitteilung über die Möglichkeit der Begehung einer Straftat ist an die für den Sitz von Doctor One Polska zuständige Stelle der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu richten.
    2. Wenn ein Minderjähriger zum Nachteil eines anderen Minderjährigen geschädigt wird, müssen die Eltern des Minderjährigen, bei dem der Schaden vermutet wird, unverzüglich informiert werden und in Zusammenarbeit mit ihnen Präventivmaßnahmen ergriffen werden (z. B. Überweisung an einen Psychologen), und wenn Präventionsmaßnahmen nicht wirksam sind, sollten Interventionsmaßnahmen ergriffen werden, insbesondere an das für den Wohnort des Minderjährigen zuständige Familiengericht, das des Schreiens verdächtigt wird. Bitte um Einblick in die Situation eines Minderjährigen, bei dem der Schaden vermutet wird,
    3. bei Verhalten, das nicht als Gewalt oder Schaden einzustufen ist, ist das in Punkt 4.1.2 oben dargelegte Interventionsverfahren entsprechend anzuwenden.

5. Umgang mit Misshandlungen von Mitarbeitern

  1. Für den Fall, dass ein Bediensteter den Verdacht hat, dass ein Minderjähriger verletzt wurde, sind die folgenden Interventionsmaßnahmen zu ergreifen:
    1. wenn das Verhalten des Bediensteten einmalig war und kaum in die Interessen des Minderjährigen eingegriffen hat, insbesondere wenn es mit der Ausübung beruflicher Tätigkeiten des Bediensteten zusammenhängt und in den Anwendungsbereich der in Nummer 3.2.2 genannten Risikofaktoren fällt. Normen: Führen Sie ein Disziplinargespräch mit einem Mitarbeiter durch, bei dem der Verdacht einer Verletzung besteht, und ergreifen Sie, wenn möglich, in Zusammenarbeit mit dem Minderjährigen und den Eltern Präventivmaßnahmen,
    2. wiederholt sich die Verletzung des Eigentums des Minderjährigen und ist das Ausmaß des Verstoßes erheblich, muss das Rechtsverhältnis zu dem Bediensteten, der den Schaden begangen hat, beendet werden, und es werden die unter Nummer 2 des Interventionsverfahrens genannten Interventionsmaßnahmen ergriffen.
  2. Falls der Minderjährige durch ein Mitglied des Verwaltungsrates, die für die Jugendschutzstandards zuständige Person oder die für die Durchführung der Intervention verantwortliche Person verletzt wurde, benachrichtigt die Person, die die Informationen über den Schaden erhalten hat, entsprechend eine der oben genannten Personen, die dem Minderjährigen den Schaden nicht zugefügt haben, und diese Person führt die Intervention gemäß dem Interventionsverfahren durch. Für den Fall, dass alle oben genannten Personen einem Minderjährigen Schaden zugefügt haben, ist die Person, die die Informationen über den Schaden erhalten hat, die Person, die für die Durchführung der Intervention gemäß dem Interventionsverfahren verantwortlich ist.

6. Umgang mit unklaren und zweifelhaften Situationen

  1. In Fällen, in denen nicht festgestellt werden kann, ob es sich um einen Schaden oder eine Vernachlässigung eines Minderjährigen handelt, leitet die für die Intervention verantwortliche Person die Informationen an die für Jugendschutzstandards zuständige Person weiter, die entsprechende Konsultationstätigkeiten durchführt. Die Konsultationstätigkeiten können insbesondere die Konsultation anderer Mitarbeiter sowie von Personen umfassen, die auf die Identifizierung einer bestimmten Verhaltensweise spezialisiert sind (z. B. Psychologen).
  2. Nach Durchführung der Konsultationstätigkeiten ergreift die für die Standards von Minderjährigen zuständige Person die geeigneten Präventions- oder Interventionsmaßnahmen, wie im Interventionsverfahren festgelegt.

7. Regeln für die Erstellung eines Unterstützungsplans für Minderjährige nach Bekanntwerden eines Schadens

  1. Der Unterstützungsplan für Minderjährige umfasst verschiedene Formen der Unterstützung, insbesondere rechtliche, psychologische, soziale und medizinische Hilfe, wobei die interdisziplinäre Zusammenarbeit in dieser Hinsicht berücksichtigt wird.
  2. Mit der Erstellung eines Unterstützungsplans wird insbesondere Folgendes bezweckt:
    1. gegebenenfalls Einleitung von Interventionsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Einrichtungen,
    2. Zusammenarbeit mit den Eltern, um den Minderjährigen zu schützen und seinen Schaden zu verhindern,
    3. Beratung darüber, ob rechtliche Schritte erforderlich sind,
    4. Bereitstellung psychologischer und fachlicher Unterstützung des Minderjährigen, falls erforderlich.
  3. An der Festlegung des Unterstützungsplans sind die für die Schutzstandards von Minderjährigen, Eltern, Minderjährigen und gegebenenfalls ein Psychologe verantwortliche Person beteiligt.
  4. Die Aktivitäten werden von der für Jugendschutzstandards zuständigen Person koordiniert und überwacht.
  5. Der Unterstützungsplan umfasst:
    1. Interventionsmaßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes von Minderjährigen, einschließlich eines gemeldeten Verdachts auf die Möglichkeit der Begehung einer Straftat,
    2. Formen der Unterstützung, die von Doctor One Polska angeboten werden, einschließlich der vorgeschlagenen Formen der fachärztlichen Unterstützung, die außerhalb von Doctor One Polska in Anspruch genommen werden können.
  6. Der Unterstützungsplan für Minderjährige wird parallel zu den im Interventionsverfahren geregelten Präventions- oder Interventionsmaßnahmen erstellt. Der Unterstützungsplan für Minderjährige zielt darauf ab, die Situation des Minderjährigen zu überwachen und ihm die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme multispezialisierter Unterstützung, die Unterstützung der Eltern und die interinstitutionelle Zusammenarbeit zum Schutz des Minderjährigen zu bieten.
  7. Ein Unterstützungsplan für Minderjährige sollte auch in Situationen erstellt werden, in denen Interventionsmaßnahmen gegen Minderjährige von einer anderen Institution oder Einrichtung durchgeführt werden (z. B. im Fall des Verfahrens der „Blauen Karten“ — in diesem Fall ist der Unterstützungsplan für den Minderjährigen identisch mit den Vereinbarungen des Interventionsteams).

8. Schlußbestimmungen

  1. In Situationen, die im Interventionsverfahren nicht geregelt sind, gelten die entsprechenden Bestimmungen der Standards und in Ermangelung solcher Fälle die Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts.
  2. Das Interventionsverfahren wird laufend überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Doctor One Polska passt den Inhalt des Interventionsverfahrens an die Bedürfnisse und Änderungen der tatsächlichen und rechtlichen Umstände an.
  3. Die Anlagen zum Interventionsverfahren sind integraler Bestandteil dieses Verfahrens.
Anlagen
  1. Vorlage für eine Interventionskarte

Anlage Nr. 3
Kodex für sichere Beziehungen Minderjährige Patienten - Mitarbeiter

Präambel

Sorgfalt, Respekt und Professionalität sind die Schlüsselwerte, die das Geschäft von Doctor One Polska prägen. Der Kodex für sichere Beziehungen Minderjähriger — Mitarbeiter wurde ins Leben gerufen, um minderjährigen Patienten im Rahmen moderner medizinischer Leistungen, auch über unsere Anwendung, ein sicheres und unterstützendes Umfeld zu bieten.
Wir unternehmen alle Anstrengungen, um die Würde und Sicherheit jugendlicher Patienten zu schützen, indem wir allen Formen sexueller Belästigung und Kriminalität entgegenwirken. Dieser Kodex legt die Kernwerte fest, die die Mitarbeiter befolgen sollten, um eine professionelle und sichere Versorgung zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, Vertrauen zwischen Mitarbeitern und minderjährigen Patienten aufzubauen und das Verantwortungsbewusstsein für ihre Sicherheit zu stärken.
Durch die Einführung dieses Kodex verpflichten wir uns, unsere Praktiken zum Schutz und zur Unterstützung unserer jüngsten Patienten kontinuierlich zu verbessern. Diese Grundsätze sollen nicht nur die Sicherheit gewährleisten, sondern auch die moralischen und ethischen Werte fördern, die die Grundlage unseres Geschäfts bilden.

1. Kommunikation mit minderjährigen Patienten

  1. Stellen Sie sich und Ihre Funktion zunächst vor. Wenn Sie wissen, dass ein minderjähriger Patient Ihre Position möglicherweise nicht versteht, erklären Sie ihm kurz, was Sie tun.
  2. Erlauben Sie dem minderjährigen Patienten, sich zu allen Themen zu äußern, einschließlich des Gesundheitsschutzes. Denken Sie daran, dass Minderjährige über 16 Jahren das Recht haben, medizinische Informationen zu vervollständigen und über den diagnostischen und therapeutischen Prozess zu entscheiden.
  3. Behandeln Sie alle Aussagen des minderjährigen Patienten mit der gebotenen Aufmerksamkeit. Beantworten Sie die Fragen des minderjährigen Patienten wahrheitsgemäß und passen Sie die Botschaft an seine Möglichkeiten an (Alter, emotionaler Zustand, Entwicklungsstand und Situation, in der er sich befindet). Drücke dich einfach und verständlich aus. Wenn Sie Zweifel haben, ob der minderjährige Patient Sie verstanden hat, fragen Sie. Stellen Sie außerdem sicher, dass der minderjährige Patient weiß, dass er Ihnen Fragen stellen kann.
  4. Versuchen Sie, sich über den Verlauf des diagnostischen und therapeutischen Prozesses auf dem Laufenden zu halten. Wenn etwas für den minderjährigen Patienten unverständlich ist, versuchen Sie es in einfacher Sprache zu erklären.
  5. Bringen Sie den minderjährigen Patienten nicht in Verlegenheit, indem Sie komplizierte sprachliche und medizinische Begriffe verwenden, die er oder sie möglicherweise nicht versteht.
  6. Sorgen Sie für Kommunikation mit minderjährigen Patienten mit besonderen Bedürfnissen, z. B. gehörlosen, indem Sie einen Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stellen, versuchen Sie, einen Dolmetscher für einen minderjährigen fremdsprachigen Patienten zur Verfügung zu stellen. Falls Minderjährige nonverbal kommunizieren, können Sie alternative Kommunikationsformen verwenden.
  7. Jeder minderjährige Patient ist ein Individuum und kann auch in derselben Situation unterschiedlich reagieren. Versuchen Sie, die Bedürfnisse minderjähriger Patienten zu kennen und versuchen Sie, so gut wie möglich auf sie einzugehen.
  8. Geben Sie dem minderjährigen Patienten Handlungsfreiheit. Fragen Sie, wie Sie ihn ansprechen können. Behandeln Sie minderjährige Patienten subjektiv. Versuchen Sie, ein direktes Gespräch mit dem minderjährigen Patienten zu führen, besprechen Sie nicht seine Situation über seinem Kopf und lassen Sie seine Person aus (soweit dies aufgrund seiner Situation möglich ist).

2. Körperlicher Kontakt

  1. Stellen Sie bei der Durchführung von Recherchen sicher, dass der Elternteil des Minderjährigen anwesend ist.
  2. Versuchen Sie, den Körper des Minderjährigen stapelweise zur Untersuchung freizulegen. Verwenden Sie in Schlafsälen einen Bildschirm, in Büros empfangen Sie die Patienten einzeln.
  3. Vermeiden Sie in der Regel Körperkontakt, der nicht aus medizinischen Gründen resultiert. Körperkontakt, der nicht aus medizinischen Gründen resultiert, ist zulässig, sofern er angemessen ist und den Bedürfnissen des minderjährigen Patienten entspricht, d. h. das Alter des Minderjährigen, das Entwicklungsstadium sowie der kulturelle und situative Kontext berücksichtigt werden. Bitten Sie den Minderjährigen beispielsweise immer um Erlaubnis, sich zu umarmen.

3. Beziehung zu den Eltern

  1. Ermutigen Sie die Eltern, sich mit den Prinzipien von Doctor One Polska vertraut zu machen, auch indem sie sich mit den Standards vertraut machen.
  2. Informieren Sie die Eltern laufend über den Verlauf des diagnostischen und therapeutischen Prozesses. Halten Sie die Sprache einfach und schämen Sie sich nicht mit medizinischen Fachbegriffen, von denen Sie wissen, dass die Eltern sie möglicherweise nicht verstehen. Beantworten Sie Fragen und stellen Sie sicher, dass die Eltern ein Gefühl der Offenheit für die Gelegenheit haben, Fragen zu stellen.
  3. Ich schätze die Bereitschaft der Eltern, bei der Durchführung einfacher Aktivitäten, insbesondere bei der Vorbereitung auf die Prüfung, zu helfen. Erklären Sie, was die Eltern mit dem Minderjährigen alleine machen können.
  4. Vertrauen Sie dem Wissen der Eltern über die Bedürfnisse und Verhaltensweisen des Minderjährigen. Fragen Sie, was der Minderjährige mag und was nicht. Fragen Sie, ob der Minderjährige besondere Bedürfnisse hat, und versuchen Sie, diese zu berücksichtigen.
  5. Verzeihen Sie den Eltern, denken Sie daran, dass sie sich oft in einer fremden Umgebung befinden und viel Stress ausgesetzt sind.

4. Schutz von Minderjährigen

  1. Reagiere, wenn du den Schaden eines Minderjährigen beobachtest oder vermutest.
  2. Befolgen Sie die Regeln des Interventionsverfahrens (Anhang Nr. 2 zu den Standards).

5. Verbotene Verhaltensweisen

  1. Beurteilen Sie den Minderjährigen und seine Eltern nicht vorschnell unter anderem nach dem sozialen, materiellen oder Herkunftsstatus. Manifestationen jeglicher Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung sind nicht zulässig.
  2. Übermitteln Sie keine persönlichen und medizinischen Daten. Halten Sie auch die Informationen geheim, die Sie selbst erstellt haben.
  3. Erzählen Sie dem Minderjährigen niemals die Unwahrheit, seien Sie ehrlich, wenn der Minderjährige fragt, ob ein solches Verfahren schaden würde. Wenn ja, antworten Sie, dass es weh tun kann. Sagen Sie nicht, dass es nicht weh tun wird, wenn Sie wissen, dass es weh tut.
  4. Leugne nicht die Gefühle des Minderjährigen. Wenn der Minderjährige sagt, dass er sich so fühlt, dann ist das genau der Fall. Sag nicht, dass er sich nicht so fühlen kann.
  5. Demütigen Sie den Minderjährigen nicht, beispielsweise durch unangemessene Kommentare, oberflächliche Bewertungen oder Vergleiche mit anderen Patienten.
  6. Erpressen oder schüchtern Sie den Minderjährigen nicht ein, um ihn zu veranlassen, sich der Ausführung der fraglichen Aktivität zu unterwerfen.
  7. Provozieren Sie keine unangemessenen Kontakte mit Minderjährigen, achten Sie im Umgang mit Minderjährigen auf angemessene Grenzen.
  8. Du darfst nicht schreien, beleidigen, herausfordern, drängen oder ein Verhalten anwenden, das die Würde von Minderjährigen verletzt.
  9. Ein Verstoß gegen die in den Nummern 5.e. — 5.i genannten Regeln kann ein Grund für die Einleitung einer Intervention im Rahmen des Interventionsverfahrens sein (Anlage Nr. 2 zu den Standards).

1. Ziele

  1. Die Sharing-Richtlinie wurde eingeführt, um:
    1. sicherzustellen, dass alle Kandidaten und Mitarbeiter über die Standards Bescheid wissen,
    2. den Zugang zu den Standards sowohl für Minderjährige als auch für Eltern ermöglichen,
    3. Sorge für das Wohlergehen von Minderjährigen durch die Umsetzung der Standards.

2. Bekanntschaft mit den Standards neuer Mitarbeiter

  1. Jeder neu eingestellte Mitarbeiter von Doctor One Polska oder eine Person, die zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Behandlung von Minderjährigen zugelassen ist (Mitarbeiter im Sinne von Nummer 1.1). Standards) ist verpflichtet, die Standards zu lesen.
  2. Ein Bediensteter gibt eine Erklärung ab, dass er mit den Standards vertraut ist und sie akzeptiert.
  3. Die Erklärung über die Kenntnisnahme und Akzeptanz der Anwendung der Standards sollte spätestens am Tag des Beginns der Zusammenarbeit mit Doctor One Polska eingereicht werden. Sie wird in den Personalakten oder ähnlichen Unterlagen des Mitarbeiters über die Person gespeichert, die zu der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Behandlung von Minderjährigen zugelassen wurde.

3. Bekanntschaft mit den Streichen der Mitarbeiter, einschließlich der Einarbeitung in die Aktualisierung der Standards

  1. Mitarbeiter, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Behandlung von Minderjährigen angestellt oder zugelassen sind, sind verpflichtet, sich vor der Umsetzung der Standards mit deren Inhalten vertraut zu machen.
  2. Die unter Nummer 3.a. genannten Mitarbeiter bestätigen, dass sie mit den Standards vertraut sind und sie akzeptieren, indem sie die unter Punkt 2.b genannte Erklärung abgeben.
  3. Bei Aktualisierungen der Normen ist der Normenbeauftragte verpflichtet, die Mitarbeiter mit den aktualisierten Normen vertraut zu machen und Erklärungen zur Einsichtnahme zu sammeln (Anlage Nr. 2).

4. Bereitstellung von Standards für Eltern und Minderjährige

  1. Die Standards sind auf der Website von Doctor One Polska verfügbar: www.doctor.one/standards-minors-protection-
  2. Die Standards in einer an die Wahrnehmungsfähigkeit von Minderjährigen angepassten Sprachversion sind auf der Website von Doctor One Polska verfügbar: www.doctor.one/minors.
  3. Die Verantwortung für die Erfüllung der in den Ziffern 4.a und 4.b genannten Verpflichtungen liegt in der Verantwortung der für Jugendschutzstandards zuständigen Person oder der Mitglieder des Verwaltungsrats.
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