Verfahren zur Meldung von Verstößen durch Whistleblower in Doctor One Polska

1. Definitionen

Großgeschriebene Ausdrücke sind wie folgt zu verstehen:
  1. Adresse zur Kontaktaufnahme — die unter Punkt 4.4 genannte Adresse
  2. Vergeltungsmaßnahmen — eine direkte oder indirekte Handlung oder Unterlassung in einem arbeitsbezogenen Kontext, die durch den Bericht verursacht wird und die Rechte des Hinweisgebers, der mit dem Whistleblower verbundenen Person oder des Assistenten des Whistleblowers verletzt oder verletzen könnte oder dem Whistleblower, dem Whistleblower oder dem Assistenten des Whistleblowers übermäßigen Schaden zufügt oder zufügen kann, einschließlich der unbegründeten Einleitung eines Verfahrens gegen den Whistleblower, die mit dem Whistleblower verbundene Person, oder Assistentin des Whistleblowers, Unterlassung einer Beförderung, Gehaltskürzung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder sonstiges Verträge, Versetzung in eine andere Position, Mobbing, Diskriminierung. Vergeltungsmaßnahmen sind auch der Versuch oder die Drohung, eine solche Maßnahme zu ergreifen. — Doctor One Polska sp. z o.o. mit Sitz in Bieniewice (05-870), ul. Poziomkowa 11, eingetragen in das Unternehmerregister des Nationalen Gerichtsregisters, geführt vom Bezirksgericht für die Stadt Warschau in Warschau, XIV. Handelsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, unter der KRS-Nummer: 0000988 9484, mit der NIP-Nummer: 1182246930 und einem Aktienkapital in Höhe von 5.000 PLN. Doctor One ist eine medizinische Einrichtung, die in das von der Woiwode Mazowieckie geführte Register der Einrichtungen, die medizinische Tätigkeiten ausüben, eingetragen ist — Registernummer: 000000254837;
  3. Abhilfemaßnahmen — Maßnahmen zur Beseitigung des gemeldeten Verstoßes und zur Verhinderung ähnlicher Verstöße in der Zukunft.
  4. Weiterverfolgung — jede der unter Nummer 6.1 genannten Maßnahmen.
  5. Rückmeldung - Informationen über die geplanten oder durchgeführten Folgemaßnahmen sowie deren Begründung.
  6. Doctor One Polen - Doctor One Polska sp. z o.o. mit Sitz in Bieniewice (05-870), ul. Poziomkowa 11, eingetragen in das Unternehmerregister des Nationalen Gerichtsregisters, geführt vom Bezirksgericht der Stadt Warschau, XIV. Handelsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0000989484, NIP 1182246930, Stammkapital 5.000,00 PLN.
  7. Ausschuss — der in Ziffer 8.1 genannte Ausschuss.
  8. Kontext im Zusammenhang mit der Arbeit — vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Aktivitäten im Zusammenhang mit der Ausführung von Arbeiten auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses oder eines anderen Rechtsverhältnisses, das die Grundlage für die Erbringung von Arbeiten oder Dienstleistungen oder die Ausübung von Funktionen bei Doctor One Polska oder im Namen von Doctor One Polska bildet, in deren Rahmen Informationen über den Verstoß eingeholt wurden und die Möglichkeit besteht, dass Vergeltungsmaßnahmen eingeleitet werden.
  9. Bruch — in Doctor One Polska im Rahmen einer rechtswidrigen oder auf Gesetzesumgehung abzielenden Arbeit, Handlung oder Unterlassung, die folgende Rechtsbereiche betreffen (geschlossener Katalog):
    1. korruption;
    2. öffentliches Auftragswesen;
    3. Dienstleistungen, Produkte und Finanzmärkte;
    4. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
    5. die Sicherheit der Produkte und deren Einhaltung der Anforderungen;
    6. Transportsicherheit;
    7. Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit;
    8. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit;
    9. Tiergesundheit und Tierschutz;
    10. öffentliche Gesundheit;
    11. Verbraucherschutz;
    12. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten;
    13. Sicherheit von Netzwerken und IKT-Systemen;
    14. finanzielle Interessen der Staatskasse der Republik Polen, der lokalen Selbstverwaltungseinheiten und der Europäischen Union;
    15. den Binnenmarkt der Europäischen Union, einschließlich der Vorschriften über den öffentlichen Wettbewerb und staatliche Beihilfen sowie der Unternehmensbesteuerung;
    16. verfassungsmäßige Freiheiten sowie Menschen- und Bürgerrechte, die sich aus den Beziehungen des Einzelnen zu Behörden ergeben und nicht mit den unter Nummer 1.1.9 Buchstaben a bis p genannten Bereichen zusammenhängen.
  10. Übertreter — eine natürliche Person, eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, der das Gesetz Rechtsfähigkeit verleiht, oder eine juristische Person, die vom Hinweisgeber in der Mitteilung als eine Person benannt wurde, die den Verstoß begangen hat oder mit dem Verletzer in Beziehung steht.
  11. Person, die mit dem Whistleblower in Verbindung steht — eine natürliche Person, die Vergeltungsmaßnahmen erleiden kann, einschließlich eines Mitarbeiters oder einer Person, die dem Whistleblower am nächsten steht, d. h. Ehepartner, Pfleger, Nachkommen, Geschwister, die in derselben Linie oder demselben Grad verwandt sind, die Person in der Adoptivbeziehung und ihr Ehepartner sowie die Person, die mit dem Whistleblower zusammenlebt.
  12. Personal — Arbeitnehmer, Mitarbeiter, von denen Personen, die auf einer anderen Grundlage als dem Arbeitsverhältnis arbeiten, auch auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags, Praktikanten oder Auszubildende von Doctor One Polska.
  13. Whistleblower-Helfer — eine natürliche Person, die den Whistleblower bei der Erstellung des Berichts unterstützt.
  14. Ermittlungsverfahren - das unter Nummer 8 genannte Verfahren.
  15. Verfahren — dieses Dokument.
  16. Empfänger des Antrags — die unten unter Punkt 4.4 genannte Person.
  17. Bericht — das unter Nummer 8.4 genannte Dokument.
  18. Whistleblower — eine natürliche Person, die von einem arbeitsbedingten Verstoß Kenntnis erlangt hat und den Verstoß im Rahmen des Verfahrens meldet. Bei dem Hinweisgeber kann es sich insbesondere um einen Mitarbeiter, einen Bewerber, ein Vorstandsmitglied oder einen Partner handeln.
  19. Whistleblower-Gesetz — Gesetz vom 14. Juni 2024 zum Schutz von Whistleblowern.
  20. Vorläufige Prüfung des Antrags — die unter Nummer 7 genannten Maßnahmen.
  21. Einreichung — Informationen über den Verstoß, die Doctor One Polska vom Whistleblower gemäß dem Verfahren zur Verfügung gestellt wurden.

2. Zweck und Umfang des Verfahrens

  1. Zweck. In Doctor One Poland gibt es keine Toleranz für Gesetzesverstöße. Doctor One Polska hat unter Berücksichtigung der in Doctor One Polska festgelegten Werte sowie der Einhaltung der Gesetze das Verfahren zur Meldung von Verstößen durch Whistleblower eingeführt. Der Zweck des Verfahrens besteht darin,
    1. Unterstützung des Whistleblowers bei der Meldung eines Verstoßes;
    2. Schutz des Whistleblowers vor Vergeltungsmaßnahmen;
    3. Doctor One Polska in die Lage versetzen, geeignete Folgemaßnahmen zu ergreifen.
  2. Umfang der Einreichung. Der Hinweisgeber kann einen Verstoß oder den Verdacht eines bestehenden oder potenziellen Verstoßes melden, von dem er oder sie in einem arbeitsbezogenen Zusammenhang Kenntnis erlangt hat (z. B. kann er die Speicherung von Krankenakten entgegen den Bestimmungen der DSGVO melden). Das bedeutet, dass das Verfahren nicht verwendet wird, um einen Gesetzesverstoß zu melden, von dem der Whistleblower versehentlich außerhalb des beruflichen Kontextes erfahren hat (z. B. Meldung der Tatsache, dass ein Kollege Müll in den Wald gebracht hat).
  3. Personen, die zur Einreichung von Beiträgen berechtigt sind, und Umfang ihrer Aktivitäten. Der Verstoß kann von einem Whistleblower gemeldet werden, der von dem Verstoß in einem arbeitsbezogenen Zusammenhang erfahren hat, d. h. im Zusammenhang mit der Erbringung von Arbeiten oder Dienstleistungen für Doctor One Polska (z. B. Arzt Doctor One Polska, der erfahren hat, dass Patientenakten auf eine Weise gespeichert werden, die nicht den Bestimmungen der DSGVO entspricht). Dies bedeutet, dass im Rahmen des Verfahrens keine Gesetzesverstöße gemeldet werden können, von denen eine Person außerhalb des Arbeitskontextes erfahren hat (z. B. ein Patient in einer Doctor One Klinik).

3. Pflicht zur Meldung von Verstößen nach Treu und Glauben

  1. Berichterstattung in gutem Glauben. Der Whistleblower ist verpflichtet, nach Treu und Glauben zu handeln. In gutem Glauben zu handeln bedeutet, dass der Whistleblower Grund zu der Annahme hatte, dass die fraglichen Informationen zum Zeitpunkt der Meldung des Verstoßes der Wahrheit entsprachen.
  2. Vermutung von Treu und Glauben. Doctor One Poland akzeptiert, dass der Whistleblower den Verstoß in gutem Glauben meldet, es sei denn, die erste Überprüfung des Berichts oder das Ermittlungsverfahren ergeben, dass der Whistleblower offensichtlich in böser Absicht gehandelt hat.
  3. Berichterstattung in böser Absicht. In böser Absicht zu handeln bedeutet, dass der Hinweisgeber zum Zeitpunkt der Meldung des Verstoßes wusste oder Grund zu der Annahme hatte, dass zum Zeitpunkt der Meldung des Verstoßes die Informationen, die Gegenstand des Verstoßes sind, falsch sind.
  4. Folgen bösgläubiger Berichterstattung. Wenn Sie einen Verstoß gegen Böswilligkeit melden:
    1. Der Whistleblower ist nicht vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt;
    2. Der Whistleblower kann gegenüber der Person, die durch die böswillige Meldung des Verstoßes einen Schaden erlitten hat, eine zivilrechtliche Haftung (Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung für den erlittenen Schaden) übernehmen;
    3. Ein Whistleblower kann gemäß Artikel 57 des Whistleblower-Gesetzes strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wonach „Jeder, der eine Meldung oder Veröffentlichung vornimmt und weiß, dass kein Verstoß gegen das Gesetz vorliegt, mit einer Geldstrafe, einer Freiheitsbeschränkung oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft wird“;
    4. Die Daten des Hinweisgebers können ohne seine Einwilligung an die vom Hinweisgeber in der Mitteilung angegebenen Personen weitergegeben werden, wenn die Bereitstellung dieser Daten durch die Umstände des Falls gerechtfertigt und zu dessen Klärung erforderlich ist.

4. Einen Verstoß melden

  1. Verfahren zur Einreichung des Antrags. Der Whistleblower kann den Verstoß anonym oder mit seiner Identität melden, indem er eine E-Mail an eine der angegebenen Adressen sendet:
    1. sygnalista@doctor.one - gilt für alle Beiträge, mit Ausnahme der Beiträge, die in den Punkten 4.1.2., 4.1.3 unten aufgeführt sind;
    2. tomasz@doctor.one - gilt für Beiträge, wenn der Übertreter Maciej Malenda ist;
    3. maciek@doctor.one - gilt für Beiträge, bei denen Tomasz Rudolf der Übertreter ist.
  2. Anonyme Meldung von Verstößen. Um einen Verstoß anonym zu melden, sollte der Whistleblower eine E-Mail-Adresse erstellen, die keinen Vornamen enthält.
  3. Gleichbehandlung von Anträgen. Eine anonyme Meldung wird genauso behandelt wie eine nicht anonyme Meldung, wobei die Einschränkungen berücksichtigt werden, die entstehen, wenn die Identität des Hinweisgebers nicht bekannt ist (z. B. aufgrund der Schwierigkeit, den Bericht zu überprüfen oder Folgemaßnahmen durchzuführen).
  4. Bewerbung annehmen. Der Empfänger des Antrags ist eine Person, die die entsprechende Genehmigung von Doctor One Polska erhalten hat und die von Doctor One Polska verpflichtet wurde, alle im Antrag enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Der Empfänger des Antrags in Doctor One Polska ist:
    1. Thomas Rudolph - wann die Bewerbung gesendet wurde an sygnalista@doctor.one oder tomasz@doctor.one
    2. Maciej Malenda - wann die Bewerbung gesendet wurde an maciek@doctor.one
  5. Inhalt der Einreichung. In der Benachrichtigung sollte der Whistleblower die Umstände des Verstoßes genau beschreiben und die Kontaktadresse angeben. Wenn der Whistleblower keine Kontaktadresse angibt, gilt die E-Mail-Adresse, von der der Whistleblower die Meldung gesendet hat, als diese Adresse.
  6. Vorlage der Beweise in der Einreichung. Wenn der Whistleblower Beweise für einen Verstoß hat, sollte er diese dem Bericht beifügen. Bei der Meldung eines Verstoßes sollte der Hinweisgeber die Regeln der sicheren Kommunikation beachten, d. h. wenn er ein Dokument mit vertraulichem Charakter (z. B. das eine PESEL-Nummer oder sogenannte sensible Daten enthält) sendet, sollte er dieses Dokument mit einem Passwort schützen und es in einer separaten E-Mail-Nachricht versenden.

5. Schutz von Whistleblowern

  1. Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen. Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Verstoß gemeldet wird, ist ein Whistleblower, der ein ehemaliger Mitarbeiter, aktueller Mitarbeiter oder Stellenkandidat ist, vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Erhält der Empfänger der Meldung oder die Kommission Kenntnis von der Anwendung von Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber, ergreift der Einsender oder die Kommission die erforderlichen Maßnahmen, um den Hinweisgeber zu schützen. Dazu gehört auch, dass Konsequenzen gegen die Person gezogen werden, die die Vergeltungsmaßnahmen ergreift. Das Ergreifen von Vergeltungsmaßnahmen kann die Grundlage für die Kündigung des Vertrags mit der Person sein, die solche Vergeltungsmaßnahmen ergreift.
  2. Erweiterung des Schutzes vor Vergeltungsmaßnahmen. Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes 5.1 gelten sinngemäß für:
    1. Stellvertretender Signalgeber,
    2. Eine Person, die mit dem Whistleblower in Verbindung steht,
    3. eine juristische Person oder eine andere organisatorische Einheit, die den Whistleblower unterstützt oder mit ihm in Verbindung steht, insbesondere im Eigentum des Hinweisgebers oder bei ihm angestellt;
    4. Ein Hinweisgeber, der Arbeiten oder Dienstleistungen auf einer anderen Rechtsgrundlage als dem Arbeitsverhältnis erbringt, sofern die Art der ausgeführten Arbeiten, Dienstleistungen oder Funktionen oder erbrachten Dienstleistungen die Anwendung einer solchen Maßnahme auf den Whistleblower nicht ausschließt.
  3. Eingeschränkter Zugang zu Informationen. Auf die in den nachfolgenden Punkten 5.4.- 5.5 genannten Informationen des Antrags hat nur der Antragsteller Zugriff, und die Kommission oder externe Berater von Doctor One Polska sind zur Wahrung der Vertraulichkeit oder des Berufsgeheimnisses verpflichtet.
  4. Verbot der Offenlegung der Identität des Whistleblowers und anderer Personen. Doctor One Polska garantiert die Vertraulichkeit der Identität von:
    1. Whistleblower;
    2. Stellvertretender Whistleblower;
    3. Person, die mit dem Whistleblower in Verbindung steht;
    4. Übertreter;
    5. eine andere Person als die oben genannte, die im Antrag angegeben ist.
  5. Verbot der Offenlegung von Informationen, die unter die Mitteilung fallen. Doctor One Polska garantiert die Vertraulichkeit der von der Anwendung abgedeckten Informationen, insbesondere, anhand derer die Identität der in Punkt 5.4 genannten Personen direkt oder indirekt identifiziert werden kann, es sei denn, das Verfahren oder zwingende gesetzliche Bestimmungen schreiben die Offenlegung dieser Informationen vor.
  6. Konsequenzen der Enthüllung der Identität des Whistleblowers und anderer Personen. Die Offenlegung der Identität der in den Absätzen 5.4.1.-5.4.3 genannten Personen kann gemäß Artikel 56 des Whistleblower-Gesetzes zur strafrechtlichen Verantwortung der Person führen, die die Informationen preisgibt, wonach: „Jeder, der entgegen den Bestimmungen des Gesetzes die Identität eines Hinweisgebers, einer Person, die bei der Erstellung einer Meldung hilft, oder einer Person, die mit einem Whistleblower in Verbindung steht, preisgibt, wird mit einer Geldstrafe, einer Strafe von Einschränkung der Beschränkungsfreiheit oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.“
  7. ANNAHME DES ANTRAGS UND FÜHRUNG DES REGISTERS
  8. Pflichten des Antragsempfängers. Der Empfänger des Antrags ist verantwortlich für:
    1. Eintragung des Antrags in das entsprechende Register, spätestens am nächsten Werktag, gerechnet ab dem Datum des Eingangs des Antrags;
    2. Versand des Signals an die von ihm angegebene Kontaktadresse, Bestätigung der Annahme der Benachrichtigung innerhalb von 7 Tagen, gerechnet ab dem Datum ihres Eingangs. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Whistleblower die Kontaktadresse nicht angegeben hat;
  9. Separate Register. Für die unter den Nummern 4.1.1., 4.1.2., 4.1.3 genannten Beiträge sind gesonderte Register zu führen.

6. Weiterverfolgung

  1. Umfang der Folgemaßnahmen. Nach Annahme des Antrags ergreift der Empfänger des Antrags Folgemaßnahmen, die aus den folgenden Maßnahmen bestehen können:
    1. Vorläufige Überprüfung des Antrags;
    2. Ermittlungsverfahren;
    3. Abhilfemaßnahmen.
  2. Rufen Sie an, um weitere Informationen zu erhalten. In jeder Phase der Weiterverfolgung können der Empfänger der Mitteilung oder die Kommission den Hinweisgeber um zusätzliche Informationen zur Mitteilung ersuchen.
  3. Externe Berater von Doctor One Polska. In jeder Phase der Nachverfolgung können der Empfänger der Mitteilung oder die Kommission externe Berater von Doctor One Polska hinzuziehen, die zur Wahrung der Vertraulichkeit oder des Berufsgeheimnisses verpflichtet sind, in diese Aktivitäten einzubeziehen, sofern ihre Teilnahme zur Klärung des Verstoßes erforderlich ist.
  4. Wenn Expertenwissen erforderlich ist, kann der eingehende Antrag oder die Kommission externe Berater von Doctor One Polska hinzuziehen, die zur Wahrung der Vertraulichkeit oder des Berufsgeheimnisses bei diesen Aktivitäten verpflichtet sind.
  5. Regeln für Folgemaßnahmen. Der Empfänger der Mitteilung und die Kommission sind verpflichtet, die Angelegenheit mit der gebotenen Sorgfalt und Unparteilichkeit weiterzuverfolgen.

7. Vorläufige Überprüfung des Antrags

  1. Bewertung der Richtigkeit von Informationen. Der Empfänger des Antrags nimmt eine vorläufige Bewertung der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Informationen vor. Je nach Ergebnis dieser Bewertung muss der Antragsteller:
    1. ernennt eine Kommission, die für die Durchführung weiterer Untersuchungen zuständig ist, sofern der Empfänger der Mitteilung die in der Anmeldung enthaltenen Informationen nicht für offensichtlich falsch hält.
    2. tritt von der Ernennung durch die Kommission zurück — wenn der Empfänger der Mitteilung die in der Mitteilung enthaltenen Informationen für offensichtlich falsch hält oder wenn er nicht in der Lage ist, sie in irgendeiner Weise zu überprüfen — und gibt dem Whistleblower die Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Bestätigung des Eingangs der Benachrichtigung oder 3 Monate nach Ablauf von 7 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Mitteilung, falls dem Signaler keine Bestätigung zur Annahme des Antrags zugesandt wurde aufgrund das Fehlen der Angabe der Kontaktadresse. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Whistleblower die Kontaktadresse nicht angegeben hat.

8. Ermittlungsverfahren

  1. Ernennung der Kommission. Nach Abschluss der ersten Prüfung des Antrags gemäß dem in Punkt 7.1.1 oben genannten Verfahren ernennt der Empfänger des Antrags der Kommission Personen aus der Organisationsstruktur von Doctor One Polska, deren Teilnahme aufgrund seiner Art erforderlich sein wird, um den Verstoß zu klären (z. B. CFO, Datenschutzbeauftragter, Anwalt, Datenschutzspezialist). Doctor One Polska erteilt diesen Personen die entsprechende Genehmigung und verpflichtet sie, alle im Antrag enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Einschränkungen bei der Zusammensetzung der Kommission. Die Kommission schließt die in den Absätzen 5.4.1.-5.4.5 genannten Personen nicht ein.
  3. Von der Kommission ergriffene Maßnahmen. Um die Mitteilung umfassend und objektiv zu erläutern, kann die Kommission insbesondere die folgenden Maßnahmen ergreifen, sofern sie nicht gegen die Bestimmungen von § 5 (Whistleblower-Schutz) verstoßen:
    1. analysieren Sie die Dokumentation im Zusammenhang mit dem Verstoß;
    2. Personen interviewen, die möglicherweise Informationen über den Verstoß haben;
    3. führt eine Prüfung der elektronischen Korrespondenz der Mitarbeiter durch (E-Mail-Nachrichten, Instant Messenger, die von Doctor One Polska verwendet werden, und Telefone der Mitarbeiter), die mit dem Verstoß in Zusammenhang stehen könnten;
    4. einem externen Berater Doctor One Polska die Durchführung von Erläuterungstätigkeiten anzuordnen;
    5. alle anderen Maßnahmen ergreifen, die zur Klärung der Mitteilung erforderlich sind.
  4. Tagungsbericht. Auf der Grundlage der Untersuchung erstellt die Kommission einen Bericht, der mindestens die folgenden Informationen enthält:
    1. eine Beschreibung der im Verfahren gesammelten Fakten und Beweise;
    2. eine Beschreibung der von der Kommission ergriffenen Maßnahmen;
    3. Schlussfolgerungen, die sich aus den von der Kommission ergriffenen Maßnahmen ergeben;
    4. Empfehlungen an den Vorstand von Doctor One Polska (im Fall von Anträgen, die keine Vorstandsmitglieder betreffen) oder an einen Teil der Vorstandsmitglieder von Doctor One Polska, d. h. an Mitglieder des Vorstands von Doctor One Polska, auf die sich der Antrag nicht bezieht (im Fall von Anträgen, die ein Mitglied des Verwaltungsrats betreffen), einschließlich möglicher Abhilfemaßnahmen, die in Disziplinar- oder Reorganisationsmaßnahmen bestehen können.
  5. Entscheidung über Abhilfemaßnahmen. Auf der Grundlage des Berichts hat der Vorstand von Doctor One Polska (im Fall von Anträgen, die keine Vorstandsmitglieder betreffen) oder ein Teil der Vorstandsmitglieder von Doctor One Polska, d. h. Mitglieder des Vorstands von Doctor One Polska, auf die sich der Antrag nicht bezieht (im Fall von Anträgen, die ein Mitglied des Verwaltungsrats betreffen):
    1. Entscheidungen über die Umsetzung von Abhilfemaßnahmen treffen oder andere geeignete Maßnahmen ergreifen;
    2. verpflichtet den Empfänger des Antrags, dem Unterzeichner das Feedback innerhalb von 3 Monaten, gerechnet ab dem Datum der Bestätigung der Annahme des Antrags, oder 3 Monate nach Ablauf von 7 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Benachrichtigung zu geben, wenn dem Unterzeichner keine Bestätigung der Annahme der Benachrichtigung zugesandt wurde, weil die zu kontaktierende Adresse nicht angegeben wurde. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Hinweisgeber die Kontaktadresse nicht angegeben hat;
    3. verpflichtet den Empfänger der Benachrichtigung oder eine andere benannte Person, die Umsetzung von Abhilfemaßnahmen oder anderen Maßnahmen zu koordinieren oder zu kontrollieren.

9. Externe Benachrichtigungen

  1. So erstellen Sie einen externen Bericht. Der Hinweisgeber kann dem Ombudsmann oder der Behörde, die für die Weiterverfolgung des gemeldeten Verstoßes zuständig ist, einen externen Bericht erstatten, ohne zuvor im Rahmen dieses Verfahrens einen Bericht zu erstatten.
  2. Regeln für die Erstellung externer Berichte. Die Regeln für die Erstellung externer Berichte an den Bürgerbeauftragten oder eine Behörde finden Sie auf den Websites dieser Stellen.

10. Schlußbestimmungen

  1. Verweis auf das Gesetz. Soweit nicht durch das Verfahren geregelt, finden die Bestimmungen des Whistleblowergesetzes Anwendung.
  2. Verarbeitung personenbezogener Daten des Whistleblowers. Doctor One Polska verarbeitet die personenbezogenen Daten des Whistleblowers gemäß den in Anlage A festgelegten Regeln.
  3. Verarbeitung personenbezogener Daten des Verletzers und anderer Personen. Doctor One Polska verarbeitet die personenbezogenen Daten des Verletzers und anderer in der Mitteilung angegebener Personen gemäß den in Anhang B festgelegten Regeln.
Anlage A:

Informationsklausel über die Einreichung einer Anmeldung

Administrator. Der Administrator Ihrer persönlichen Daten ist Doctor One Polska.
An wen können Sie sich bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wenden? In Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schutz Ihrer persönlichen Daten können Sie uns kontaktieren, indem Sie eine E-Mail an senden iod@doctor.one.
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um Ihre Meldung zu bearbeiten, ein Register der Meldungen zu führen und etwaige Folgemaßnahmen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO in Verbindung mit den Bestimmungen des Whistleblower-Schutzgesetzes oder auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g DSGVO in Verbindung mit den Bestimmungen des Whistleblower-Schutzgesetzes zu ergreifen, wenn die Benachrichtigung Daten einer besonderen Kategorie enthält (z. B. Gesundheitsdaten). Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten zum Schutz und zur Abwehr möglicher Ansprüche auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen) verarbeiten.
An wen können wir Ihre personenbezogenen Daten weitergeben? Wir können Ihre personenbezogenen Daten weitergeben an: (1) externe Berater von Doctor One Polska, die zur Wahrung der Vertraulichkeit oder des Berufsgeheimnisses verpflichtet sind, wenn ihre Teilnahme zur Aufklärung des Verstoßes erforderlich ist (z. B. eine Anwaltskanzlei); (2) an staatliche Behörden, wenn wir nach absolut geltendem Recht dazu verpflichtet sind.
Übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten außerhalb des EWR? In begrenztem Umfang können wir, wenn Sie IKT-Tools verwenden, Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage von Standardvertragsklauseln oder verbindlichen Unternehmensregeln außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, insbesondere in die USA, übertragen. Sie können von Doctor One Polska eine Kopie des Dokuments erhalten, das die Grundlage für die Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten bildet.
Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten? Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Ende des Kalenderjahres, in dem wir die Folgemaßnahmen abgeschlossen haben, oder nach Abschluss des durch diese Maßnahmen eingeleiteten Verfahrens. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, die für die Bearbeitung des Antrags nicht relevant sind, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem wir feststellen, dass sie für den Fall nicht relevant sind.
Welche Rechte haben Sie in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten? Sie haben das Recht: (1) auf Ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen; (2) die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen; (3) der Verarbeitung zu widersprechen; (4) eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen, d. h. dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten in Warschau; (5) Übertragung personenbezogener Daten.
Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten verpflichtend? Die Angabe von Daten ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Annahme des Antrags.
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Anlage B:

Informationsklausel über die Einreichung einer Anmeldung

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